Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Metallbau Buschendorf GmbH
Schlüssel- und Sicherheitsfachgeschäft
Brüderstraße 5
06712 Zeitz
§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Metallbau Buschendorf GmbH, vertreten durch
den Geschäftsführer Steffen Buschendorf, Brüderstraße 5 in 06712 Zeitz, im Folgenden „Verkäufer“ genannt und dem jeweiligen
Kunden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich
zugestimmt.
3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche
Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verkäufer an den Kunden.
5. Bei den von dem Verkäufer auf seiner Webseite bereitgehaltenen Angeboten handelt es sich um bindende Angebote zum Abschluss
eines Kaufvertrages. Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Käufer am Ende des
Bestellvorgangs auf „zahlungspflichtig bestellen“ klickt.
6. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Bestellung per Email übersandt.
Darüber hinaus kann der Kunde, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto
jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.
7. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde
Kaufmann ist.
8. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
§ 2 Abwicklung des Kaufvertrages, Versandkosten
1. Der Versandkostenzuschlag in Höhe von EUR 7,00 kommt auf jeden Auftrag innerhalb Deutschlands
hinzu (Gilt bei Bestellung über den Online-Shop sowie direkt im Ladengeschäft).
2. Bei Lieferungen in andere Länder ergeben sich die Versandkosten aus der Versandkostentabelle.
3. Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Die Kaufpreiszahlung kann über Kreditkarte, Paypal,
Lastschrift, Vorauskasse, Rechnung (PayPal) und Zahlung bei Abholung in der Zentrale Brüderstraße 5, 06712 Zeitz erfolgen.
4. Wählt der Kunde die Zahlungsart „PayPal Plus – Kauf auf Rechnung“, tritt der Verkäufer seine Kaufpreisforderung an PayPal
(Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. ("PayPal") ab. Der Kunde kann dann nur noch an PayPal schuldbefreiend zahlen, die
Gewährleistungsansprüche sind weiterhin gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Bei der Zahlungsart PayPal Plus- Kauf auf
Rechnung führt PayPal eine Bonitätsprüfung des Kunden durch.
5. Soweit in der Artikelbeschreibung keine andere Frist angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Ware spätestens innerhalb von 5
Werktagen (Montag bis Freitag).
Die Frist zur Berechnung der Lieferzeit der Ware beginnt ab Vertragsschluss (bei Zahlung mittels Kreditkarte, auf Rechnung) bzw. ab
einem Tag nach Zahlungsanweisung durch den Kunden gegenüber der Bank (bei Vorauskasse, Paypal, Lastschrift,
sofortüberweisung.de) an zu laufen.
6. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden
Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren
und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich
und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen
Ware abzuschließen.
7. Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit
geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen
Vertreters eingeholt hat. Der Verkäufer weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche
Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.
8. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte
Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie
der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem
Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so
gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
9. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 8 nicht feststellbar sind, müssen dem
Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt;
anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
§ 3 Preise
1. Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab unserem Geschäft/Lager ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung und
Montage.
2. Andere, über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehende Leistungen (z.B. zusätzliche Reparaturen, Öffnungen,
beseitigen nichtbrauchbarer Beschläge oder zusätzliche Montage) werden besonders berechnet.
3. Entstehen nach Vertragsabschluss ernsthafte oder erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder Bereitschaft des
AG, so sind wir berechtigt, die Leistungen so lange zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit geleistet ist.
4. Gegen unsere Forderungen darf der AG nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
5. Bei Verzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Wechsel- und Scheckzinsen mit 2% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz, mind. aber 8%.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
1. Für Mängel der Waren haftet der Verkäufer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff.
BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist
etwas anderes bestimmt.
2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel
abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438
Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird
für gebrauchte Artikel die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt.
4. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
5. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2, 3 und 4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem
Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf.
6. Die Lieferung der Ersatzschlüssel erfolgt nach den Möglichkeiten der übergebenen Muster bzw. Codenummern. Eine Garantie auf
Passgenauigkeit kann nur bei Vorlage des Schlosses übernommen werden. Eine Haftung bei Anfertigung eines „falschen
Schlüssels“ ist ausgeschlossen.
7. Die Lieferung von Sicherheitsanlagen und -beschlägen wird nach dem neuesten technischen Stand ausgeführt. Für
Beeinträchtigungen des Sicherheitsgrades durch kopierte Schlüsselrohlinge können wir keine Verantwortung übernehmen. Von uns
erstellte Schließpläne sind unser geistiges Eigentum. Jede andere Verwendung (Vervielfältigung, Ausschreibung, Weitergabe usw.)
verletzt das Urheberrecht.
8. Gewährleistungen für Ersatzschlüssel, die durch abgenutzte Muster oder verschlissene Zylindersysteme nicht mehr funktionssicher
sind, können wegen der nicht erkennbaren Mängel nicht übernommen werden.
9. Für Beschädigungen einer Schließanlage haften wir nur, wenn diese nachweislich von uns oder einem Erfüllungsgehilfen schuldhaft
verursacht wurden.
10. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen die zugesicherten Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist
durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Lieferer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Lieferers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden - Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen sind zulässig.
11. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Leistung.
12. Mängelrügen müssen innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware oder nach Ausführung der angeblichen mangelhaften Leistung
schriftlich und persönlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung wie vor zu rügen. Eine etwaige Be-
oder Verarbeitung ist sofort einzustellen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Lieferer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden
Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferer aus.
13. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
14. Vorraussetzung für unsere Gewährleistung ist allerdings, dass der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten,
soweit sie fällig sind und dem Wert des unbeanstandeten Teiles der Lieferung bzw. Leistung entsprechen, nicht im Rückstand ist.
§ 5 Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, wegen Nichterfüllung der Leistung, wegen Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - auch soweit vorstehende Ansprüche, die im
Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen - werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen; es
sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grober fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen
Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist unsere
Haftung, auch bei grober Fahrlässigkeit, auf den Zeitpunkt des Vertragsabschluss voraussehbaren Schadens begrenzt.
2. Jedwede Haftung unsererseits für Schäden, die durch unsere Vertreter, Erfüllungs- und Vertragsgehilfen vor oder bei
Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen
Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von
strafbaren Handlungen (Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des
Auftraggebers oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, wie z.B. bei nicht
funktionierender Anlage Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang
1. Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich künftiger oder bedingter Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und zwar auch
dann, wenn besonders bezeichnete Forderungen bereits beglichen sind.
2. Ein Eigentumserwerb des Vertragspartners an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Be- oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine eventuelle Bearbeitung durch den Besteller erfolgt für uns. Die
verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe der gelieferten Vorbehaltsware.
3. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das
Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den
Kunden vor.
§ 7 Verzug und Verzugskosten
1. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
2. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder
Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu
machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung
weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag
ergeben, die Stadt des Sitzes des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.
3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
4. „Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.“